e-Rezept - wie geht`s?!


 

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
die Digitalisierung schreitet weiter voran.
Unsere aktuelle Regierung (und die davor) hat beschlossen, dass das sogenannte elektronische Rezept („e-Rezept“) zum 01.01.2024 eingeführt wird.
Das alte Rezept in der bisherigen Papierform wird es ab dann gar NICHT mehr geben (nur noch in Ausnahmen). Privatpatienten sind hiervon (noch) nicht betroffen.
Wir möchten Sie auf die Einführung vorbereiten und Ihnen hiermit einige Hilfestellungen geben.
Es gibt zukünftig 4 Möglichkeiten, wie Sie Ihr Rezept in der Apotheke einlösen:


1)
Sie gehen ganz einfach nach der Medikamentenbestellung in der Arztpraxis mit Ihrem Versichertenkärtchen in die Apotheke Ihrer Wahl und holen die Medikamente ab, indem Sie Ihr Versichertenkärtchen dort stecken.

2)
Sie installieren die GEMATIK APP „Das E-Rezept“ aus dem Store und haben dann erhebliche Komfortvorteile wie z.B. Vorab-Bestellung bei der Apotheke oder Benachrichtigungen. Zur Installation müssen Sie aber Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen. Etwas umständlich bei der Installation, aber hinterher sehr viel leichter!
Bitte informieren Sie sich auf der Homepage der GEMATIK
https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept

3)
Sie verwenden die ClickDoc APP (unsere klare Empfehlung!)


https://apps.apple.com/de/app/clickdoc/id1427585221


Oder https://play.google.com/store/apps/details?id=com.clickdoc.de

Ein sehr einfaches und komfortables Verfahren.
Sprechen Sie uns an.
Sowohl mit der GEMATIK APP als auch mit der ClickDoc APP gehören unnötige Fahrten zur Apotheke wegen nicht vorrätigen Medikamenten der Vergangenheit an! Daher sollten Sie sich für eine dieser beiden Möglichkeiten entscheiden.

4)
Sie bekommen von uns einen großen Papierausdruck mit QR-Code (ersetzt das bisherige Rezept). Diesen Ausdruck legen Sie dann bei der Apotheke vor. Gedacht für Patienten, die die Chipkarte verlegt haben. Dieses Verfahren sollte die Ausnahme bleiben!

NEU ist außerdem, dass die Rezepte nicht mehr in der Arztpraxis abgeholt werden können, nur noch in der Apotheke Ihrer Wahl. 

Die Überprüfung der Rezepte benötigt Zeit - daher können bestellte Rezepte  frühestens IMMER erst am Folgetag ab 15:00 Uhr in der Apotheke abgeholt werden (je nach Lagerbestand) - medizinische Notfälle sind davon unberührt. Bedenken Sie bekanntermaßen auch mögliche Lieferschwierigkeiten bei Ihrer Rezeptbestellung. Aber: "auf Vorrat" dürfen wir nicht verordnen - es ist das Quartal zu beachten.


In jedem Fall MUSS am Quartalsanfang VOR der Verordnung das Versichertenkärtchen in der Arztpraxis gesteckt werden – „ohne geht gar nichts“.
Im Übrigen geben auch die Apotheken und vor allem die Krankenkassen Hilfestellungen.

Anbei eine Sammlung von nützlichen Links, die Sie vorab lesen sollten.
https://clickdoc.de/cd-de/eRezept
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/elektronische-rezepte-wichtige-fragen-und-antworten-zu-erezepten-64285
https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/app
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept.


Kontakt:
Eichenweg 1

96149 Breitengüßbach

Tel.: 09544 7272

Fax: 09544 7292

Facharztüberweisungs-Rezept-Service:

09544 98 63 386 

eMail: Praxis@hausarztpraxis-bruhn.de

(Anm.: aus Gründen des Datenschutzes dürfen wir Ihnen nicht per e-Mail antworten: bitte hinterlassen Sie eine Rückrufnummer und Uhrzeit, unter der wir Sie erreichen können)


Sprechzeiten (Terminsprechstunde):

Montag bis Freitag

08:00 - 12:00

Montag

Donnerstag

16:00 - 17:00

17:30 - 18:30

 

Außerhalb der Sprechzeiten sind wir für dringende Erkrankungen 

erreichbar!

 

Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist für Sie zuständig an Sonn- und Feiertagen, Mittwoch und Freitag ab 13.oo Uhr und werktags von 18.oo Uhr bis früh um 08.oo Uhr unter der Tel.Nr. 116 117

 

Lebensbedrohliche Notfälle unter der einheitlichen Tel.Nr 112